Objekte

„Erlaubt ist, was gefällt“. Grundsätzlich wird jeder Wunsch des Kunden erfüllt, sofern er sich mit den Bauvorschriften in Einklang bringen lässt. Dabei achten wir natürlich darauf, dass sich das Gebäude harmonisch in die Umgebung eingliedert und die Standardanforderungen, die sich P & B selbst auferlegt hat, erfüllt werden.

Wohnungsbau

Einfamilienhaus

Gewerbebau

Umbaumaßnahme Geschäftshaus